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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

EWERT GmbH

Sommerfelder Chaussee 63

16225 Eberswalde

Deutschland

Telefon: (03334) 280 600

Telefax: (03334) 656 90-12

E-Mail: service@ewertgmbh.de

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Frank Ewert

USt-IdNr.: DE187119273

Im Handelsregister des Registergerichts Frankfurt (Oder) unter Nummer HRB 5977 eingetragen.

EWERT GmbH nachfolgend auch „Auftragnehmer".

Hier finden Sie per Klick unsere: DatenschutzhinweiseImpressumunsere Webseite mit weiteren Informationen zu unseren Leistungen.

 

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen

(1) Alle Verträge des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werkverträge. Diese AGB gelten insbesondere gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch Unternehmern (§ 14 BGB). Behörden, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten als Unternehmen im Sinne dieser AGB. Der Auftragnehmer erbringt unter anderem handwerkliche Leistungen in den Bereichen Heizung, Sanitär und Fliesen.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Auftragnehmer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. Die Geltung der VOB/B wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(3) Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese AGB gegenüber Unternehmern als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung.

(4) Individuelle Vereinbarungen (z.B. Qualitätssicherungsvereinbarungen) und Angaben in unseren Angeboten oder Auftragsbestätigungen haben Vorrang. Handelsklauseln sind im Zweifel gem. den von der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC) herausgegebenen Incoterms® in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung auszulegen.

(5) „Schriftform“ oder „schriftlich“ gemäß dieser AGB umfasst auch stets die Textform.

(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

(7) Vertragsstrafen weisen wir ausdrücklich zurück.

 

§ 2 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen gem. § 355 BGB grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss. Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss der Verbraucher eine eindeutige Erklärung (z. B. per Brief, E-Mail oder Fax) an den Unternehmer richten. Die entsprechende Widerrufsbelehrung wird gesondert und in Textform zur Verfügung gestellt. Die nachfolgenden Ausnahmen sind zu beachten. 

(2) Bei Notfallreparaturen (insbesondere Heizungsausfall, Wasserschäden, verstopfte Abflüsse) bis zu einem Auftragswert von 40 EUR besteht kein Widerrufsrecht, sofern der Verbraucher den Auftragnehmer ausdrücklich zur Erbringung von Notfallreparaturen aufgefordert hat.

(3) Bei Notfällen im Heizungsbereich (z.B. kompletter Ausfall im Winter) können Verbraucher den Notfall-Service auch online über www.ewertgmbh.de melden. Durch die Online-Meldung als "Notfall" und die Bestätigung der Beauftragung erklärt der Verbraucher ausdrücklich seinen Verzicht auf das Widerrufsrecht für die unmittelbar erforderlichen Notfallmaßnahmen.

(4) Stimmt der Verbraucher ausdrücklich zu, dass mit der Ausführung der Arbeiten vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und bestätigt er seine Kenntnis davon, dass er durch seine Zustimmung bei vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert, entfällt das Widerrufsrecht bei vollständiger Leistungserbringung.

(5) Die Zustimmung und Bestätigung des Verbrauchers werden in Textform dokumentiert.


§ 3 Angebot und Vertragsschluss

(1) Der Kunde kann handwerkliche Leistungen in den Bereichen Heizung, Sanitär und Fliesen beauftragen. Diese werden grundsätzlich beim Kunden vor Ort erbracht. Vorbereitende Arbeiten können in den Werkstätten des Auftragnehmers erfolgen.        

(2) Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann der Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen.

(3) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Kunde ist der jeweils abgeschlossene Vertrag in Text- oder Schriftform, einschließlich dieser AGB. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. 

(4) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Auftragnehmers nicht berechtigt, von der schriftlichen Vereinbarung abweichende mündliche Abreden zu treffen. 

(5) Branchenübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

(6) Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen des Auftragnehmers diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.

(7) Über das Kundenportal (https://service.ewertgmbh.de) sollen grundsätzlich keine rechtsverbindlichen Verträge geschlossen werden. Es handelt sich dabei um eine Serviceplattform zur Kommunikation, Angebotsverwaltung, Dokumenteneinsicht oder Terminabstimmung. Eine verbindliche Beauftragung erfolgt grundsätzlich außerhalb des Kundenportals, insbesondere durch gesonderte Annahmeerklärungen per E-Mail, Telefon oder schriftlich.


§ 4 Leistung, Leistungshemmnisse

(1) Von uns angegebene Termine berechnen sich vom Zeitpunkt unserer Auftragsbestätigung. Lieferungs- und Leistungstermine sind unverbindliche Schätzungen, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.

(2) Leistungshemmnisse wegen höherer Gewalt oder aufgrund von unvorhergesehenen und nicht von uns zu vertretenden Ereignissen, wie etwa auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, entbinden uns für die Dauer und den Umfang ihrer Einwirkungen von der Verpflichtung, vereinbarte Termine einzuhalten. Wird ein vereinbarter Termin überschritten, ohne dass ein Hemmnis gemäß diesem Absatz vorliegt, so hat uns der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist einzuräumen. Insbesondere eine Nachfrist von zwei Wochen gilt in der Regel als angemessen.

(3) 24h-Notfall-Service: Notfälle können telefonisch oder online über www.ewertgmbh.de gemeldet werden. Der Notfallservice ist nicht immer besetzt, und steht verbindlich nur Kunden zur Verfügung, die einen entsprechenden Service-Vertrag abgeschlossen haben. Die Einschätzung, ob ein Notfall vorliegt, erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen durch den Auftragnehmer.

(4) Bei Reparaturarbeiten wird grundsätzlich kein Erfolg geschuldet, sondern eine fachgerechte Ausführung nach dem Stand der Technik und den anerkannten Regeln.


§ 5 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt gelieferte Ware im Eigentum des Auftragnehmers.


§ 6 Preise, Versandkosten, Transportrisiko

(1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, Verpackung und Fahrtkosten.

(2) Erfüllungsort ist bei Werkleistungen der Ort, an dem die Arbeiten auszuführen sind. Soweit gesetzlich zulässig – insbesondere bei Verträgen mit Unternehmern – ist der Sitz des Auftragnehmers Erfüllungsort für Zahlungsansprüche.

(3) Soweit eine Lieferung vereinbart wird, sind die Lieferkosten vom Kunden zu tragen. Soweit nicht individuell vereinbart, betragen die Lieferkosten nach Aufwand zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

(4) Der Versand von Waren erfolgt in der Regel per Speditionsversand oder wird durch uns geliefert. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware erst mit Übergabe an den Kunden über. Bei Unternehmern trägt der Kunde das Versandrisiko ab Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer. Waren werden stets unversichert geliefert. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden abgeschlossen; die hieraus entstehenden Kosten trägt der Kunde. 

(5) Für Notfall-Service außerhalb der regulären Geschäftszeiten (Mo-Fr 8-17 Uhr) können angemessene Zuschläge für Bereitschaftsdienst, Anfahrt und Arbeitszeit berechnet werden.

(6) Wenn zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung aufgrund veränderter Rechtsnormen zusätzliche oder erhöhte Abgaben - insbesondere Zölle, Gebühren oder andere öffentliche Abgaben - anfallen, ist der Auftragnehmer berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend zu erhöhen.


§ 7 Zahlungsmodalitäten

(1) Zahlungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nicht ausdrücklich andere Zahlungsziele in der Rechnung gesetzt werden. Bei längeren Projekten kann der Auftragnehmer angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt verlangen.

(2) Rechnungen werden elektronisch ausgestellt. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Auftragnehmer. Die Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen, sofern sie nicht im Einzelfall gesondert vereinbart wird.

(3) Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 % p.a. bei Verbrauchern und 9 % p.a. über dem Basiszinssatz bei Unternehmern zu verzinsen. Bei Verträgen mit Unternehmern kann der Auftragnehmer zusätzlich eine Pauschale in Höhe von 40 € gem. § 288 Abs. 5 BGB verlangen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.


§ 8 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung des Werks hat der Kunde das hergestellte Werk abzunehmen. Die Abnahme ist schriftlich zu quittieren.

(2) Der Kunde hat das Recht, die Abnahme wegen wesentlicher Mängel zu verweigern. Er hat dem Auftragnehmer mit der Verweigerungserklärung nachvollziehbar mitzuteilen, welche wesentlichen Mängel vorliegen.

(3) Ist das Werk vor der Abnahme infolge eines Mangels des vom Kunden gelieferten Materials oder infolge einer vom Kunden erteilten Anweisung oder in dessen räumlichen Bereich untergegangen, verschlechtert oder unausführbar geworden, ohne dass ein Umstand mitgewirkt hat, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, so kann der Auftragnehmer einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen.

(4) Die Abnahme wird fingiert, wenn der Auftragnehmer dem Kunden nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.

(5) Bei Verbrauchern: Abnahmefiktion nach 12 Werktagen seit schriftlicher Anzeige der Fertigstellung oder nach 6 Werktagen bei Inbenutznahme ohne förmliche Abnahme.

(6) Bei Unternehmern: Abnahmefiktion nach 5 Werktagen seit schriftlicher Anzeige der Fertigstellung. § 377 HGB bleibt unberührt.

(7) Voraussetzung für den Eintritt der Abnahmefiktion nach Absatz 4–6 ist, dass der Auftragnehmer den Kunden in der Fertigstellungsanzeige in Textform ausdrücklich auf die Folgen der Abnahmefiktion hingewiesen hat.


§ 9 Mängelgewährleistung, Garantie

(1) Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Werkleistungen beträgt 24 Monate ab Abnahme des Werks.

(2) Gegenüber Unternehmern verkürzt sich die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate, soweit nicht gesetzlich zwingend längere Fristen gelten (z. B. bei Bauwerken).

(3) Bei einem Bauwerk und einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht, beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre.

(4) Der Auftragnehmer haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den Regelungen des BGB für den Werkvertrag. Unternehmen haben zuerst die Rechte auf Nacherfüllung geltend zu machen. Schlägt diese fehl, stehen dem Unternehmen die weiteren Mängelrechte (Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) zu.

(5) Wenn die Nacherfüllung möglich ist, sie aber ohne Verschulden des Auftragnehmers fehlgeschlagen ist, sind die Mängelgewährleistungsansprüche des Kunden ausgeschlossen.

(6) Aus der Mängelrüge eines Unternehmers müssen Art und Umfang des behaupteten Mangels eindeutig zu entnehmen sein. Die Mängelrüge muss in Schriftform erfolgen. § 377 HGB gilt entsprechend.


§ 10 Haftungsausschluss für Schadensersatzansprüche

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Die sich aus diesem Paragrafen ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Auftragnehmer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Auftragnehmer und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.


§ 11 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, alle zur ordnungsgemäßen Durchführung der beauftragten Arbeiten erforderlichen Mitwirkungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen. Dies umfasst insbesondere:

·       die rechtzeitige, zutreffende Übermittlung erforderlicher Maße, sofern diese nicht durch den Auftragnehmer selbst aufgenommen werden,

·       die pünktliche Abnahme der ausgeführten Arbeiten,

·       die unverzügliche Bereitstellung aller relevanten Informationen und Unterlagen,

·       die Gewährleistung angemessener Arbeitsbedingungen am Einsatzort,

·       den ungehinderten Zugang zu den Arbeitsbereichen, insbesondere zu Technikräumen wie Heizungs- oder Hausanschlussräumen,

·       das Freihalten von Zufahrtswegen sowie ausreichend Platz für Anlieferung, Entladung und Lagerung von Materialien.

Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung und ist dem Auftragnehmer dadurch die Leistungserbringung ganz oder teilweise nicht möglich, verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen angemessen. Eventuelle Mehrkosten trägt der Kunde, sofern dieser die Pflichtverletzung zu vertreten hat.


§ 12 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Für Unternehmer als Kunden gilt:

 a) Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen des Anbieters aufzurechnen, es sei denn, dessen Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten; und 

b) Der Kunde ist zur Aufrechnung gegenüber Forderungen des Anbieters nur berechtigt, wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag geltend gemacht machen.


§ 13 Erweitertes Pfandrecht

Der Auftragnehmer hat wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an den in seinen Besitz gelangten Gegenständen des Kunden. Das Pfandrecht erstreckt sich auch auf Forderungen aus früheren Arbeiten und Lieferungen an derselben Anlage, soweit sie innerhalb von 24 Monaten vor dem aktuellen Auftrag entstanden sind.


§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden Eberswalde.Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

(2) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Klagen gegen Verbraucher können nur an deren Wohnsitz erhoben werden.

(3) Die Beziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG) gilt nicht.

(4) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Bedingungen für Werkverträge Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Bedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.


Diese AGB wurden anwaltlich geprüft durch die www.Kanzlei-Kick.de (RA Andreas Kick LL.M. (Stellenbosch) in Zusammenarbeit mit yourXpert - Stand: August 2025

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